Mediengestützte Psychotherapie
in Zeiten von Corona
In Österreich hat der Gesetzgeber für das Onlinesetting den Begriff psychotherapeutische Beratung vorgeschrieben. Die psychotherapeutische Beratung bedient sich psychotherapeutischer Methoden, sie darf nur von Psychotherapeut*innen durchgeführt werden und sie befasst sich mit aktuellen Problemen des*der Ratsuchenden.
Der Vorteil psychotherapeutischer Beratung via Internet ist, dass sie zeitlich und örtlich flexibel ist. Gerade jetzt, wo wir in einer Zeit leben, welche von uns erhöhte Flexibilität einfordert, ermöglicht Onlineberatung Kontinuität über räumliche Distanzen hinweg.
Für Menschen, denen Anonymität wichtig ist, kann psychotherapeutische Beratung via Telefon ein möglicher Weg sein, sich persönliche Unterstützung zu holen.
Die Dauer einer psychotherapeutischen Beratung kann unterschiedlich lang sein und hängt von den Problemlagen, den Fragestellungen und den gewünschten Zielen ab.
Rückvergütung von den Krankenversicherungsträgern
Bei den meisten in OÖ vertretenen Krankenversicherungen gilt folgende Regelung für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie:
Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendiger Weise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, welche für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.
Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie für folgende Krankenversicherungsträger:
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
- BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
- SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
- KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden)
Bei den übrigen Krankenversicherunsträgern ist man derzeit noch in Abklärung.